100 Kurse in der Berufsgruppe Stapler / Kran / Sprengen
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Stapler / Kran / Sprengen

Hubstapler

Laut ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) dürfen in Österreich für bestimmte Tätigkeiten wie zB das Lenken/Bedienen von Flurförderzeugen/Hubstaplern nur ArbeitnehmerInnen herangezogen werden, die entsprechend ausgebildet sind. Die Hubstaplerkurse der BAUAkademie sind bestens geeignete Ausbildungen, um die geforderten Ausweise/Zeugnisse zu erlangen.
 

Kran

Gleiches gilt für die Bedienung eines Krans: das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die Fachkenntnisnachweis-Verordnung (FK-V) verlangen in Österreich auch für das Lenken/Bedienen von Kranen den Nachweis einer entsprechenden Ausbildung. Mit dem Krankursangebot (Lauf-/Fahrzeug-/Baudrehkrane) der BAUAkademie sind Sie bestens gerüstet, die geforderten Ausweise/Zeugnisse verliehen zu bekommen.
 

Sprengen

Um selbstständig Sprengarbeiter durchführen zu dürfen, ist die positive Absolvierung des Grundlehrganges zum Sprengbefugten verpflichtend. Damit verbunden ist der Erwerb des Sprengbefugtenausweises nach FK-V, BGBL.II 13/2007.

Darüber hinaus können sich Sprengbefugte auch noch weiterbilden:

  • Demolierungssprengen
  • Unterwassersprengen
  • Tiefbohrloch,- und Metallsprengen
HAUPTMENÜ